| Bruttogehalt (monatlich) | – |
| – Lohnsteuer | – |
| – Solidaritätszuschlag | – |
| – Kirchensteuer | – |
| – Krankenversicherung | – |
| – Pflegeversicherung | – |
| – Rentenversicherung | – |
| – Arbeitslosenversicherung | – |
| Gesamtabzüge | – |
| Nettogehalt | – |
Was ist ein Nettogehalt Rechner?
Ein Nettogehalt Rechner ist ein Werkzeug zur Ermittlung des Auszahlungsbetrags aus einem gegebenen Bruttogehalt. Er bildet die wesentlichen Abzüge ab, die in Deutschland vom Arbeitslohn einbehalten werden: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls Kirchensteuer sowie die Arbeitnehmeranteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Das Ergebnis zeigt, welcher Betrag nach allen gesetzlichen Abzügen tatsächlich auf dem Konto ankommt – das Netto Gehalt.
Solche Rechner sind besonders nützlich, wenn Sie ein Jobangebot bewerten, eine Gehaltserhöhung planen oder einfach verstehen möchten, wie sich Ihr Gehalt Netto zusammensetzt. Die Berechnung basiert auf den gesetzlichen Regelungen, kann aber individuelle Faktoren wie Freibeträge oder Sonderregelungen nicht vollständig abbilden.
Wie wird das Nettogehalt berechnet?
Die Berechnung des Nettogehalts erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst wird das Bruttogehalt um bestimmte Freibeträge und Vorsorgepauschalen reduziert. Auf den verbleibenden Betrag wird die Lohnsteuer nach dem Einkommensteuertarif berechnet. Die Steuerklasse beeinflusst dabei maßgeblich die Höhe der Lohnsteuer. Zusätzlich zur Lohnsteuer können Solidaritätszuschlag und – bei Kirchenmitgliedschaft – Kirchensteuer anfallen.
Parallel dazu werden die Sozialabgaben berechnet. Diese werden prozentual vom Bruttogehalt erhoben, wobei Beitragsbemessungsgrenzen gelten. Verdienen Sie mehr als die jeweilige Grenze, werden Beiträge nur bis zu diesem Betrag fällig. Die Sozialabgaben teilen sich grundsätzlich Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wobei der Arbeitnehmeranteil vom Bruttogehalt abgezogen wird.
Welche Angaben benötigt der Rechner?
Für eine sinnvolle Berechnung sind folgende Angaben erforderlich:
- Bruttogehalt: Ihr monatliches oder jährliches Gehalt vor Abzügen.
- Steuerklasse: Bestimmt die Höhe der Lohnsteuer (I bis VI).
- Bundesland: Relevant für die Kirchensteuer (8 % in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 %).
- Kirchensteuer: Ob Sie kirchensteuerpflichtig sind.
- Kinder: Beeinflusst den Pflegeversicherungsbeitrag (Abschläge ab dem 2. Kind).
- Krankenversicherung: Gesetzlich oder privat.
- Zusatzbeitrag: Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (durchschnittlich 2,9 % für 2026).
Je genauer diese Angaben sind, desto realistischer fällt das Ergebnis aus. Der Rechner kann jedoch keine individuellen Freibeträge oder Sonderausgaben berücksichtigen, die sich erst bei der Steuererklärung auswirken.
Welche Abzüge beeinflussen das Nettogehalt?
Vom Bruttogehalt werden in Deutschland im Wesentlichen zwei Arten von Abzügen einbehalten:
Steuern
Die Lohnsteuer ist die direkte Steuer auf den Arbeitslohn. Ihre Höhe hängt vom zu versteuernden Einkommen, der Steuerklasse und weiteren Faktoren ab. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro – bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Lohnsteuer, fällt aber erst oberhalb bestimmter Freigrenzen an und betrifft daher nur noch wenige Steuerzahler. Die Kirchensteuer beträgt je nach Bundesland 8 % oder 9 % der Lohnsteuer und wird nur von Kirchenmitgliedern erhoben.
Sozialabgaben
Die Sozialabgaben setzen sich aus vier Bereichen zusammen. Die Beiträge zur Krankenversicherung betragen 14,6 % plus den kassenindividuellen Zusatzbeitrag (durchschnittlich 2,9 % für 2026). Die Pflegeversicherung liegt bei 3,6 %, für Kinderlose ab 23 Jahren bei 4,2 % (Zuschlag von 0,6 %). Eltern mit mehreren Kindern profitieren von Abschlägen. Die Rentenversicherung beträgt 18,6 %. Die Arbeitslosenversicherung liegt bei 2,6 %. Alle Sozialabgaben werden grundsätzlich hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
Wie beeinflusst die Steuerklasse das Nettogehalt?
Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird. Sie ist nicht mit der endgültigen Steuerlast identisch, sondern dient der monatlichen Abführung. Entscheidend sind die persönlichen Verhältnisse:
- Klasse I: Ledige, Geschiedene, dauerhaft Getrenntlebende.
- Klasse II: Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag.
- Klasse III: Verheiratete, wenn der Partner Klasse V wählt. Hoher Freibetrag, geringe Lohnsteuer.
- Klasse IV: Verheiratete mit ähnlich hohen Einkommen. Standardfall.
- Klasse V: Verheiratete, wenn der Partner Klasse III wählt. Hohe Lohnsteuer, kaum Freibetrag.
- Klasse VI: Zweitjob oder Nebenverdienst. Kein Freibetrag, höchste Lohnsteuer.
Die Wahl der Steuerklasse wirkt sich monatlich auf das verfügbare Netto aus, nicht aber auf die endgültige Jahressteuerschuld. Diese wird bei der Steuererklärung ermittelt, wobei die Kombination III/V oder IV/IV zu Nach- oder Rückzahlungen führen kann.
Nettogehalt aus dem Bruttogehalt berechnen
Die Umrechnung von Bruttogehalt in Nettogehalt folgt einem festen Schema, das der Rechner auf dieser Seite abbildet. Zunächst werden vom Bruttogehalt die Vorsorgeaufwendungen für die Sozialversicherung abgezogen. Auf den verbleibenden Betrag wird die Lohnsteuer nach dem progressiven Einkommensteuertarif berechnet. Hinzu kommen gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Der verbleibende Betrag nach allen Abzügen ist das Netto Gehalt.
Für eine detaillierte Aufstellung der einzelnen Abzüge mit allen Zwischenschritten können Sie zusätzlich den Brutto-Netto-Rechner nutzen. Der Gehaltsrechner auf AIS44 bietet darüber hinaus eine breitere Gehaltsplanung mit Monats- und Jahreswerten.
Beispiele für verschiedene Bruttogehälter
Die folgenden Beispielwerte wurden mit dem Nettogehalt Rechner auf dieser Seite generiert. Annahmen: Steuerklasse I, Nordrhein-Westfalen, gesetzlich krankenversichert mit 2,9 % Zusatzbeitrag, keine Kinder, keine Kirchensteuer.
| Bruttogehalt / Monat | Nettogehalt / Monat | Bruttogehalt / Jahr | Nettogehalt / Jahr |
|---|---|---|---|
| 2.500 € | 1.657 € | 30.000 € | 19.884 € |
| 3.000 € | 1.942 € | 36.000 € | 23.304 € |
| 3.500 € | 2.196 € | 42.000 € | 26.352 € |
| 4.000 € | 2.434 € | 48.000 € | 29.208 € |
| 5.000 € | 2.944 € | 60.000 € | 35.328 € |
Hinweis: Die Beispielwerte dienen der Orientierung. Ihr individuelles Ergebnis kann abweichen, insbesondere bei anderen Steuerklassen, Kinderfreibeträgen oder Kirchensteuer. Berechnen Sie Ihren genauen Wert mit dem Rechner oben.
Warum kann das tatsächliche Nettogehalt abweichen?
Der Nettogehalt Rechner liefert eine gute Näherung, kann aber nicht alle individuellen Faktoren berücksichtigen. Abweichungen entstehen durch:
- Freibeträge: Eingetragene Lohnsteuerfreibeträge reduzieren die monatliche Steuerlast.
- Kinderfreibeträge: Können sich steuerlich auswirken, auch wenn das Kindergeld monatlich ausgezahlt wird.
- Betriebliche Besonderheiten: Vermögenswirksame Leistungen, betriebliche Altersvorsorge oder Sachbezüge verändern die Berechnungsgrundlage.
- Krankenkassen-individueller Zusatzbeitrag: Jede Kasse legt ihren eigenen Satz fest.
- Steuererklärung: Erst nach der Veranlagung steht die endgültige Steuerlast fest. Nach- oder Rückzahlungen sind möglich.
- Jahresverlauf: Bei unterjährigem Beginn oder Ende des Arbeitsverhältnisses ändern sich die Abzüge.
Der Rechner ersetzt daher keine verbindliche Lohnabrechnung. Er hilft aber, die Größenordnungen zu verstehen und Gehaltsangebote realistisch einzuschätzen.
Häufige Fragen zum Nettogehalt
Weitere Rechner auf AIS44
Zur Startseite· Brutto-Netto-Rechner· Gehaltsrechner· Impressum· Datenschutz· Kontakt