Lohnsteuer Rechner – Lohnsteuer auf das Gehalt berechnen
Der Lohnsteuer Rechner von AIS44 schätzt die Lohnsteuer, die auf Ihr Bruttogehalt entfällt. Sie geben Ihr Gehalt, Ihre Steuerklasse und Ihr Bundesland ein – der Rechner zeigt Ihnen die voraussichtliche Lohnsteuer, den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Die Lohnsteuer ist keine eigenständige Steuer, sondern eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die Ihr Arbeitgeber direkt vom Gehalt einbehält. Wie hoch sie ausfällt, hängt vor allem von der Steuerklasse und der Höhe des Bruttogehalts ab. Wenn Sie zusätzlich Ihr voraussichtliches Nettogehalt mit allen Sozialabgaben berechnen möchten, nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner.
Lohnsteuer Rechner: So funktioniert die Berechnung
Die Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber bei jeder Lohnabrechnung einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Sie ist rechtlich keine eigenständige Steuer, sondern eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Der Arbeitgeber berechnet sie anhand der Lohnsteuerklasse, des Bruttogehalts und der auf der Lohnsteuerkarte (ELStAM) gespeicherten Merkmale wie Kinderfreibeträge oder Kirchensteuerpflicht.
Der Rechner auf dieser Seite bildet die Grundzüge dieser Berechnung nach. Er ermittelt das zu versteuernde Einkommen, wendet den progressiven Einkommensteuertarif an und berücksichtigt die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag. Die tatsächliche Lohnsteuer auf Ihrer Abrechnung kann davon abweichen, wenn Sie individuelle Freibeträge eingetragen haben oder besondere Vorsorgeaufwendungen geltend machen.
Was ist Lohnsteuer?
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die direkt vom Arbeitslohn einbehalten wird. Sie wird nicht separat veranlagt, sondern im Rahmen der Einkommensteuererklärung mit der endgültigen Steuerschuld verrechnet. Wer zu viel Lohnsteuer gezahlt hat, erhält eine Rückerstattung; wer zu wenig gezahlt hat, muss nachzahlen.
Die Höhe der Lohnsteuer hängt vom zu versteuernden Einkommen ab. Der deutsche Einkommensteuertarif ist progressiv: Mit steigendem Einkommen steigt auch der Steuersatz, jedoch nicht linear. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro – bis zu diesem Betrag fällt keine Einkommensteuer an [citation:1][citation:8].
Lohnsteuer nach Steuerklasse
Die Steuerklasse bestimmt, wie hoch der monatliche Lohnsteuerabzug ausfällt. Sie ist nicht identisch mit der endgültigen Steuerschuld, sondern dient der Verteilung über das Jahr. Die sechs Steuerklassen haben unterschiedliche Funktionen:
- Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene und dauerhaft Getrenntlebende. Grundfreibetrag und Vorsorgepauschale werden berücksichtigt.
- Steuerklasse II: Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag. Wie Klasse I, jedoch mit zusätzlichem Freibetrag.
- Steuerklasse III: Verheiratete, wenn der Partner Klasse V wählt. Höherer Freibetrag, niedrigerer Lohnsteuerabzug.
- Steuerklasse IV: Verheiratete mit ähnlich hohem Einkommen. Standardfall für Doppelverdiener.
- Steuerklasse V: Verheiratete, wenn der Partner Klasse III wählt. Kein Grundfreibetrag, höherer Abzug.
- Steuerklasse VI: Zweitjob oder Nebenverdienst. Keine Freibeträge, höchster Abzug.
Die Wahl der Steuerklasse wirkt sich nur auf den monatlichen Abzug aus, nicht auf die Jahressteuerschuld. Diese wird bei der Steuererklärung ermittelt, wobei die Kombination III/V oder IV/IV zu Nach- oder Rückzahlungen führen kann.
Welche Faktoren beeinflussen die Lohnsteuer?
Die Lohnsteuer wird von mehreren Faktoren bestimmt. Der wichtigste ist das Bruttogehalt: Je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz. Neben dem Gehalt wirken sich folgende Faktoren aus:
- Steuerklasse: Bestimmt den Grundfreibetrag und die Vorsorgepauschale.
- Kinderfreibeträge: Erhöhen den Freibetrag und senken die Lohnsteuer, wirken sich aber auch auf den Solidaritätszuschlag aus [citation:6].
- Kirchensteuer: Wird als Zuschlag zur Lohnsteuer erhoben, mindert aber nicht die Lohnsteuer selbst.
- Vorsorgeaufwendungen: Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung mindern das zu versteuernde Einkommen über die Vorsorgepauschale [citation:7][citation:14].
- Freibeträge: Individuelle Lohnsteuerfreibeträge auf der ELStAM-Karte senken den monatlichen Abzug.
- Solidaritätszuschlag: Fällt nur oberhalb einer Freigrenze an und wird auf die Lohnsteuer aufgeschlagen [citation:3][citation:10].
Lohnsteuer und Nettogehalt
Die Lohnsteuer ist der größte Abzugsposten auf dem Gehaltszettel, neben den Sozialabgaben. Sie mindert zusammen mit der Kirchensteuer, dem Solidaritätszuschlag und den Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung das Bruttogehalt zum Nettogehalt. Wie hoch der Lohnsteueranteil am Brutto ist, hängt vom Einkommen und der Steuerklasse ab: Bei niedrigen Einkommen ist der Anteil gering, bei hohen Einkommen kann er über 30 % liegen.
Wenn Sie nicht nur die Lohnsteuer, sondern auch die Sozialabgaben und das resultierende Nettogehalt berechnen möchten, verwenden Sie unseren Brutto-Netto-Rechner. Dort werden alle Abzüge einzeln aufgeführt.
Lohnsteuer monatlich und jährlich berechnen
Die Lohnsteuer wird monatlich vom Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Der monatliche Abzug basiert auf dem voraussichtlichen Jahresarbeitslohn, der durch zwölf geteilt wird. Bei schwankenden Einkommen oder unterjährigem Beginn des Arbeitsverhältnisses kann der monatliche Abzug vom tatsächlichen Jahresdurchschnitt abweichen.
Die Jahreslohnsteuer ergibt sich aus der Summe der zwölf Monatsbeträge. Sie ist die Grundlage für die Steuererklärung, in der die endgültige Einkommensteuer festgesetzt wird. Der Rechner auf dieser Seite zeigt Ihnen sowohl den monatlichen als auch den jährlichen Schätzwert an.
Beispielrechnung
Die folgenden Beispielwerte wurden mit dem Lohnsteuer Rechner auf dieser Seite generiert. Annahmen: Bruttogehalt, Steuerklasse I, Nordrhein-Westfalen, keine Kirchensteuer, keine Kinderfreibeträge.
| Bruttogehalt / Monat | Lohnsteuer / Monat | Lohnsteuer / Jahr | Abzugsquote |
|---|---|---|---|
| 2.500 € | – | – | – |
| 3.000 € | – | – | – |
| 3.500 € | – | – | – |
| 4.000 € | – | – | – |
| 5.000 € | – | – | – |
Hinweis: Die Beispielwerte werden aus derselben Berechnungslogik generiert wie das Ergebnis oben. Ihr individueller Wert kann abweichen. Berechnen Sie Ihren genauen Wert mit dem Rechner auf dieser Seite.
Wichtige Hinweise zur Berechnung
Der Lohnsteuer Rechner arbeitet mit den gesetzlichen Grundfreibeträgen und Tarifformeln für 2026. Die Berechnung ist eine Schätzung und ersetzt keine verbindliche Steuerauskunft. Abweichungen entstehen durch:
- Individuelle Freibeträge: Eingetragene Lohnsteuerfreibeträge auf der ELStAM-Karte senken den monatlichen Abzug.
- Vorsorgeaufwendungen: Die tatsächlichen Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung können von der Pauschale abweichen [citation:7][citation:14].
- Betriebliche Besonderheiten: Einmalzahlungen, Boni oder Sachbezüge verändern die Berechnungsgrundlage.
- Steuererklärung: Erst nach der Veranlagung steht die endgültige Steuerschuld fest. Nach- oder Rückzahlungen sind möglich.
- Kirchensteuer: Der Kirchensteuersatz beträgt 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern.
Die Lohnsteuer auf Ihrer Abrechnung kann daher von der hier angezeigten Schätzung abweichen. Nutzen Sie den Rechner als Orientierungswert, nicht als verbindliche Berechnung.
Häufige Fragen zur Lohnsteuer
Berechnungsmethode: Dieser Rechner verwendet den Einkommensteuertarif nach § 32a EStG für 2026 mit einem Grundfreibetrag von 12.348 € [citation:1][citation:8]. Die Vorsorgepauschale wird als Pauschale berücksichtigt; die tatsächlichen Beiträge können abweichen [citation:7][citation:14]. Der Solidaritätszuschlag wird mit 5,5 % der Lohnsteuer oberhalb der Freigrenze berechnet [citation:3][citation:10]. Die Berechnung erfolgt vollständig in Ihrem Browser; es werden keine Daten an Server übertragen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Berechnungsmethode.
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