Berechnung für 2026

Arbeitgeberkosten Rechner – Personalkosten für Mitarbeiter berechnen

Der Arbeitgeberkosten Rechner von AIS44 zeigt Ihnen, was ein Mitarbeiter Sie als Arbeitgeber tatsächlich kostet. Sie geben das Bruttogehalt ein – der Rechner ermittelt die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und addiert sie zum Bruttogehalt. Das Ergebnis ist eine realistische Schätzung Ihrer Personalkosten pro Mitarbeiter, die deutlich über dem Bruttogehalt liegen können. Wichtig zu wissen: Die Lohnsteuer des Arbeitnehmers zählt nicht zu den Arbeitgeberkosten, da sie aus dem Bruttogehalt abgeführt wird. Für die Berechnung des Nettogehalts Ihres Mitarbeiters nutzen Sie unseren Brutto-Netto-Rechner.

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Arbeitgeberkosten berechnen
Bruttogehalt + Arbeitgeberanteile = Gesamtkosten
Bitte geben Sie ein gültiges Bruttogehalt ein.
Durchschnitt 2026: 2,9 %
Bitte geben Sie einen Wert zwischen 0 % und 5 % ein.
Je nach Krankenkasse ca. 1,5 %
Bitte geben Sie einen Wert zwischen 0 % und 10 % ein.
Branchenabhängig, häufig zwischen 0,5 % und 3 %
Bitte geben Sie einen Wert zwischen 0 % und 10 % ein.
Geschätzte Arbeitgeberkosten
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Bruttogehalt / Monat
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Zusätzliche Kosten
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Aufschlag
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Hinweis zur Berechnung: Dieser Arbeitgeberkosten Rechner verwendet die für 2026 geltenden gesetzlichen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Die Lohnsteuer des Arbeitnehmers wird nicht zu den Arbeitgeberkosten hinzugerechnet, da sie aus dem Bruttogehalt abgeführt wird. Umlagen (U1/U2) und Berufsgenossenschaftsbeiträge sind kassen- bzw. branchenabhängig und können von den hier verwendeten Durchschnittswerten abweichen. Die Berechnung ist eine Schätzung und ersetzt keine individuelle Personalkostenplanung.

Arbeitgeberkosten Rechner: Was kostet ein Mitarbeiter?

Die Frage, was ein Mitarbeiter tatsächlich kostet, ist für viele Unternehmen zentral – sei es bei der Personalplanung, der Kalkulation von Angeboten oder der Entscheidung über Neueinstellungen. Der Arbeitgeberkosten Rechner beantwortet diese Frage, indem er die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung zum Bruttogehalt addiert. Das Ergebnis ist eine realistische Schätzung der monatlichen und jährlichen Personalkosten.

Wichtig zu verstehen: Das Bruttogehalt ist nicht gleich den Arbeitgeberkosten. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich zum Bruttogehalt eigene Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Diese Arbeitgeberanteile werden nicht vom Bruttogehalt abgezogen, sondern kommen obendrauf. Je nach Gehalt und Krankenkasse können die Arbeitgeberkosten 20 bis 25 Prozent über dem Bruttogehalt liegen.

Wie setzen sich Arbeitgeberkosten zusammen?

Die Arbeitgeberkosten setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:

Bruttogehalt
+ Arbeitgeberanteil Krankenversicherung
+ Arbeitgeberanteil Pflegeversicherung
+ Arbeitgeberanteil Rentenversicherung
+ Arbeitgeberanteil Arbeitslosenversicherung
+ Umlagen U1/U2
+ Berufsgenossenschaft
+ optionale Personalkosten
= Arbeitgeber-Gesamtkosten

Der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ist gesetzlich festgelegt und wird hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung beträgt 7,3 % plus die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Der Pflegeversicherungsanteil liegt bei 1,8 %, der Rentenversicherungsanteil bei 9,3 % und der Arbeitslosenversicherungsanteil bei 1,3 %.

Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung

Die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung werden auf das Bruttogehalt bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze erhoben. 2026 liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung bei 5.812,50 € monatlich, in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bei 8.450 € monatlich. Verdient ein Mitarbeiter mehr, werden die Beiträge nur bis zu dieser Grenze fällig.

Die folgende Übersicht zeigt die Arbeitgeberanteile im Überblick:

Bruttogehalt vs. Arbeitgeberkosten

Der Unterschied zwischen Bruttogehalt und Arbeitgeberkosten lässt sich an einem einfachen Beispiel verdeutlichen: Bei einem Bruttogehalt von 3.500 € monatlich zahlt der Arbeitgeber zusätzlich etwa 580 bis 650 € an Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung, Umlagen und Berufsgenossenschaft. Die tatsächlichen Arbeitgeberkosten liegen damit bei rund 4.100 bis 4.150 € pro Monat.

Ein häufiger Denkfehler ist die Annahme, die Lohnsteuer des Arbeitnehmers käme zu den Arbeitgeberkosten hinzu. Das ist nicht der Fall: Die Lohnsteuer wird aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Sie ist kein zusätzlicher Kostenfaktor für den Arbeitgeber.

Lohnnebenkosten für Arbeitgeber

Neben den gesetzlichen Arbeitgeberanteilen zur Sozialversicherung entstehen weitere Lohnnebenkosten. Dazu zählen insbesondere:

Diese Kosten sind nicht in den gesetzlichen Arbeitgeberanteilen enthalten und können je nach Unternehmen und Vereinbarung stark variieren. Der Rechner auf dieser Seite ermöglicht es Ihnen, sie als optionale Kosten einzugeben.

Beispiel: Arbeitgeberkosten bei 3.000 € Brutto

Die folgende Beispielrechnung verwendet den Rechner auf dieser Seite. Annahmen: Nordrhein-Westfalen, gesetzliche Krankenversicherung mit 2,9 % Zusatzbeitrag, Umlagen U1/U2 von 1,5 %, Berufsgenossenschaft von 1,3 %, keine optionalen Personalkosten.

Die Arbeitgeberkosten liegen damit rund 24 % über dem Bruttogehalt.

Beispiel: Arbeitgeberkosten bei 4.000 € Brutto

Bei einem Bruttogehalt von 4.000 € monatlich und denselben Annahmen ergibt sich:

Bruttogehalt / Monat Arbeitgeberanteile SV Umlagen + BG Arbeitgeberkosten / Monat
3.000 €–––
4.000 €–––
5.000 €–––
6.000 €–––

Hinweis: Die Beispielwerte werden aus derselben Berechnungslogik generiert wie das Ergebnis oben. Ihr individueller Wert kann je nach Krankenkasse, Berufsgenossenschaft und betrieblichen Vereinbarungen abweichen.

Arbeitgeberkosten pro Jahr berechnen

Die jährlichen Arbeitgeberkosten ergeben sich aus den monatlichen Kosten multipliziert mit zwölf. Hinzu kommen Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, die sowohl das Bruttogehalt als auch die darauf entfallenden Arbeitgeberanteile erhöhen. Auch Einmalzahlungen oder Boni sind sozialversicherungspflichtig und erhöhen die Arbeitgeberkosten entsprechend.

Der Rechner auf dieser Seite zeigt Ihnen die Jahreswerte automatisch an, wenn Sie das Bruttogehalt als Jahreswert eingeben oder die monatlichen Kosten mit zwölf multiplizieren.

Welche Kosten sind nicht im Standard enthalten?

Der Arbeitgeberkosten Rechner bildet die gesetzlichen Standardkosten ab. Nicht enthalten sind:

Für eine vollständige Personalkostenplanung sollten Sie diese Kosten separat erfassen. Der Rechner bietet Ihnen dafür optionale Eingabefelder, die Sie nach Ihren individuellen Gegebenheiten ausfüllen können.

Wichtige Hinweise zur Berechnung

Der Arbeitgeberkosten Rechner arbeitet mit den gesetzlichen Beitragssätzen für 2026 und den branchenüblichen Durchschnittswerten für Umlagen und Berufsgenossenschaft. Die Berechnung ist eine Schätzung und ersetzt keine individuelle Personalkostenrechnung. Abweichungen entstehen durch:

Nutzen Sie den Rechner als Orientierungswert für Ihre Personalplanung. Für verbindliche Aussagen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater oder Ihre Personalabteilung.

Verwendete Grundlagen: Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung 2026 gemäß Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung; Beitragsbemessungsgrenzen 2026 (KV/PV: 5.812,50 € monatlich, RV/AV: 8.450 € monatlich); durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026: 2,9 %.

Häufige Fragen zu Arbeitgeberkosten

Was kostet ein Mitarbeiter den Arbeitgeber wirklich?
Ein Mitarbeiter kostet den Arbeitgeber das Bruttogehalt plus die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Umlagen und Berufsgenossenschaft. Je nach Gehalt und Krankenkasse liegen die Arbeitgeberkosten etwa 20 bis 25 Prozent über dem Bruttogehalt. Optionale Leistungen wie betriebliche Altersvorsorge oder Benefits kommen hinzu.
Wie berechnet man Arbeitgeberkosten?
Die Arbeitgeberkosten ergeben sich aus dem Bruttogehalt plus den Arbeitgeberanteilen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, plus Umlagen U1/U2, plus Berufsgenossenschaft, plus optionalen Personalkosten. Der Rechner auf dieser Seite übernimmt diese Berechnung automatisch.
Wie hoch sind die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung?
Die Arbeitgeberanteile betragen 2026: Krankenversicherung 7,3 % plus halber Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung 1,8 %, Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %. Hinzu kommen Umlagen U1/U2 und Berufsgenossenschaft.
Was ist der Unterschied zwischen Bruttogehalt und Arbeitgeberkosten?
Das Bruttogehalt ist der im Arbeitsvertrag vereinbarte Betrag, den der Arbeitnehmer vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben erhält. Die Arbeitgeberkosten sind das Bruttogehalt plus die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und weitere Lohnnebenkosten. Die Lohnsteuer des Arbeitnehmers zählt nicht zu den Arbeitgeberkosten.
Wie viel kostet ein Mitarbeiter bei 3.000 € brutto?
Bei einem Bruttogehalt von 3.000 € monatlich liegen die Arbeitgeberkosten je nach Krankenkasse und Branche bei etwa 3.700 bis 3.750 € monatlich. Der genaue Wert hängt vom Zusatzbeitrag der Krankenkasse, den Umlagen und dem Berufsgenossenschaftsbeitrag ab.
Wie viel kostet ein Mitarbeiter bei 4.000 € brutto?
Bei einem Bruttogehalt von 4.000 € monatlich liegen die Arbeitgeberkosten je nach Krankenkasse und Branche bei etwa 4.950 bis 5.000 € monatlich. Der Aufschlag auf das Bruttogehalt beträgt rund 24 Prozent.
Sind Arbeitgeberkosten steuerlich absetzbar?
Ja, die Arbeitgeberkosten sind Betriebsausgaben und können steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen das Bruttogehalt, die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, Umlagen, Berufsgenossenschaftsbeiträge und weitere betrieblich veranlasste Personalkosten. Die genaue steuerliche Behandlung sollte mit einem Steuerberater geklärt werden.
Welche Lohnnebenkosten zahlt der Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber zahlt Arbeitgeberanteile zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, Umlagen U1/U2, Berufsgenossenschaftsbeiträge sowie gegebenenfalls betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen und weitere Benefits.
Sind die Arbeitgeberkosten jeden Monat gleich?
Die Arbeitgeberkosten sind nur dann jeden Monat gleich, wenn das Bruttogehalt konstant ist und keine Sonderzahlungen anfallen. Bei variablen Gehaltsbestandteilen, Boni, Überstunden oder Einmalzahlungen ändern sich auch die Arbeitgeberkosten. Hinzu kommen jährliche Anpassungen der Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen.
Welche Kosten sind im Arbeitgeberkosten-Rechner nicht enthalten?
Nicht enthalten sind individuelle Umlagesätze, branchenspezifische Berufsgenossenschaftsbeiträge, betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen, sonstige Benefits sowie Einmalzahlungen und Boni. Diese Kosten können über die optionalen Eingabefelder berücksichtigt werden.

Berechnungsmethode: Dieser Rechner verwendet die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung für 2026 gemäß den geltenden Beitragssätzen. Die Umlagen U1/U2 und der Berufsgenossenschaftsbeitrag sind Durchschnittswerte und können je nach Krankenkasse und Branche abweichen. Die Berechnung erfolgt vollständig in Ihrem Browser; es werden keine Daten an Server übertragen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Berechnungsmethode.

SB

Samim Bano

Autor bei AIS44 · Aktualisiert im Januar 2026